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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden:

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Schäden

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1. Vertragsabschluss

  • 1.1. Der Versicherungsvertrag kommt mit dem Abschluss der Vollkaskoversicherung (Mietwagenversicherung) zustande.
  • 1.2. Der Versicherungsvertrag besteht aus folgenden Teilen:
    • 1.2.1. diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen;
    • 1.2.2. der Versicherungspolice – einer Bestätigung des abgeschlossenen Vertrags;
    • 1.2.3. dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID) – einer kurzen Beschreibung der Vollkaskoversicherung;
    • 1.2.4. Anhängen und Änderungen – falls vorhanden.

2. Was ist eine Vollkaskoversicherung?

  • 2.1. Eine Vollkaskoversicherung schützt Sie vor der Selbstbeteiligung des Mietwagenanbieters, den damit verbundenen Kosten und anderen Schäden im Zusammenhang mit einem Autounfall. Zusammen mit der obligatorischen Versicherung (Teilkaskoversicherung) bietet die Vollkaskoversicherung Schutz für den vollen Wert des Mietfahrzeugs.
  • 2.2. Während die Teilkaskoversicherung (TK) der Autovermietung in der Regel grundlegende Fahrzeugschäden abdeckt, fällt oft eine hohe Selbstbeteiligung an, die Sie unabhängig vom Verschulden tragen müssen. Unsere Vollkaskoversicherung deckt diese Selbstbeteiligung ab, schützt Sie vor zusätzlichen schadensbedingten Kosten und erweitert den Versicherungsschutz auf Schäden, die oft von der TK ausgeschlossen sind.
  • 2.3. Sie sind für Kosten versichert, die an das Mietunternehmen im Zusammenhang mit Schäden am Mietfahrzeug oder Diebstahlansprüchen unter Ihrem Mietfahrzeugvertrag zu zahlen sind.
  • 2.4. Unsere Vollkaskoversicherung gilt nur dann, wenn der Schaden nicht anderweitig durch die Fahrzeugversicherung abgedeckt ist.

3. Was ist versichert?

  • 3.1. Sie sind unter diesem Versicherungsvertrag für die folgenden nachgewiesenen Schäden versichert:
    • 3.1.1. Selbstbeteiligung/Selbstbehalt bei Schäden durch einen Unfall oder Vandalismus;
    • 3.1.2. Selbstbeteiligung/Selbstbehalt bei Fahrzeugdiebstahl;
    • 3.1.3. Kosten für Reparaturen an Karosserie, Fahrgestell, Dach, Reifen, Rädern, Fenstern, Spiegeln, Lampen, Schlössern und Radkappen des Fahrzeugs, einschließlich mechanischer Teile, wenn der Schaden durch einen Unfall oder Zusammenstoß verursacht wird;
    • 3.1.4. Fahrerfluchtschäden, die von einer nicht identifizierten dritten Partei an Ihrem Mietfahrzeug verursacht wurden (ausgenommen Fälle, in denen Sie für eine Fahrerflucht verantwortlich sind, was eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellt).
    • 3.1.5. Abschleppkosten;
    • 3.1.6. Kosten für Pannendienst;
    • 3.1.7. Taxikosten, die direkt mit dem Transport vom Unfallort zusammenhängen;
    • 3.1.8. Kosten, die direkt mit dem Verlust des/der Schlüssel(s) oder dem Aussperren aus dem Mietfahrzeug zusammenhängen (z. B. Gebühren für einen Schlüsseldienst oder die Lieferung eines Ersatzschlüssels);
    • 3.1.9. Kosten im Zusammenhang mit Falschbetankung, einschließlich Entleerung des Kraftstofftanks und Reparatur von Schäden, die durch falsches Betanken verursacht wurden;
    • 3.1.10. Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit dem Zeit- und Arbeitsaufwand, den die Autovermietung für die Bearbeitung der notwendigen Verwaltungsprozesse im Zusammenhang mit Fahrzeugschäden benötigt, wie z. B. Kosten für das Kundenservice-Team (ausgenommen andere Verwaltungsgebühren, zum Beispiel für Verkehrsverstöße, Mautgebühren, Kraftstoff, Reinigung oder verspätete Rückgaben);
    • 3.1.11. Standgebühren im Zusammenhang mit der Entschädigung, die dem Mietwagenunternehmen für entgangene Einnahmen während der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs für Reparaturen zusteht.

4. Versicherungssumme

  • 4.1. Wir entschädigen Sie bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 € pro Versicherungsvertrag.
  • 4.2. Mehrere gleichzeitig eintretende Versicherungsfälle aus derselben Ursache gelten als ein einziger Versicherungsfall.

5. Was ist nicht versichert?

  • 5.1. Die Vollkaskoversicherung deckt folgende Schäden nicht ab:
    • 5.1.1. Extras, wie den Verlust oder die Beschädigung von Kindersitzen, Navigationsgeräten oder anderer Sonderausstattung, die im Mietwagenvertrag enthalten ist;
    • 5.1.2. Verlust, Schäden oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen, Wertgegenständen oder Mietfahrzeugdokumentation;
    • 5.1.3. Schäden, die aufgetreten sind, während Sie die Bedingungen des Mietvertrags oder örtliche Gesetze nicht eingehalten haben (Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss, Fahren im Gelände, Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit, etc.);
    • 5.1.4. Hotelkosten oder andere Auslagen;
    • 5.1.5. Reinigungskosten;
    • 5.1.6.Schäden am Fahrzeuginnenraum oder an mechanischen Teilen, die nicht durch einen Unfall oder Vandalismus verursacht wurden;
    • 5.1.7. Bankgebühren oder Unterschiede bei Wechselkursen;
    • 5.1.8. Schäden, die sich aus unvorhersehbaren oder unkontrollierbaren Ereignissen wie Krieg, Revolution, Terrorismus, Streiks sowie Naturkatastrophen wie Hagel, Überschwemmungen, Wirbelstürme, Erdbeben etc. ergeben;
    • 5.1.9. Haftpflicht gegenüber Dritten;
    • 5.1.10. Verluste und/oder zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit einem Nichterscheinen;
    • 5.1.11. Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen des Vermieters aus diesem Versicherungsvertrag;
    • 5.1.12 Rechts-, Prozess- oder Inkassokosten;
    • 5.1.13. Finanzielle Verluste, die Ihnen oder dem autorisierten Fahrer entstehen, soweit sie die in diesem Versicherungsvertrag definierten Grenzen oder den Umfang überschreiten;
    • 5.1.14. Erstattung von Mietfahrzeugkosten für die Tage, an denen Sie das Mietfahrzeug nicht genutzt haben oder nicht nutzen konnten;
    • 5.1.15. Ansprüche der Mietwagengesellschaft im Zusammenhang mit der Teilnahme des Mietfahrzeuges an Motorsportveranstaltungen, bei denen es auf das Erreichen einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für damit verbundene Übungsfahrten;
    • 5.1.16. Schäden an oder Zerstörung von angeschlossenen Anhängern/Wohnwagen oder abgeschleppten Fahrzeugen;
    • 5.1.17. Erstattung der Ansprüche der Mietwagengesellschaft gegen Sie, soweit diese durch die Haftpflichtversicherung des Mietfahrzeugs gedeckt sind;
    • 5.1.18. Ansprüche aus Versicherungsfällen, die von der versicherten Partei mit böswilliger Absicht verursacht wurden;
    • 5.1.19. Ansprüche aus Versicherungsfällen, die durch grobe Fahrlässigkeit seitens der versicherten Partei verursacht wurden. In solchen Fällen kann die Versicherungsleistung verweigert werden.

6. Wer ist versichert?

  • 6.1. Beim Abschluss der Versicherungspolice:
    • 6.1.1. müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
    • 6.1.2. müssen Sie einen gültigen Führerschein besitzen.
  • 6.2. Sie sind versichert, wenn Sie gemäß Ihres Mietwagenvertrags berechtigt sind, das Mietfahrzeug zu fahren und es sich bei dem Fahrzeug entweder um das in Ihrem Vertrag aufgeführte oder ein von derselben Mietfirma bereitgestelltes Ersatzfahrzeug handelt.
  • 6.3. Alle in Ihrem Fahrzeugmietvertrag enthaltenen Zusatzfahrer sind ohne Aufpreis mitversichert.

7. Wer ist der Versicherer?

  • 7.1. Diese Police wird von der Versicherungsaktiengesellschaft „Sincera Insurance“ (Registrierungsnummer: 40203597938 und eingetragener Sitz in der Karla Ulmana avenue 2, Riga, LV-1004, Lettland) ausgestellt, die von der Bank von Lettland reguliert und zugelassen ist.

8. Wer vertreibt diese Versicherung?

  • 8.1. Diese Police wird von der Aktiengesellschaft „Discover Car Hire“ (Registrierungsnummer: 40103690968, eingetragener Sitz: Karla Ulmana avenue 2, Riga, LV-1004, Lettland) als ergänzender Versicherungsvermittler der Versicherungsaktiengesellschaft „Sincera Insurance“ vertrieben.
  • 8.2. Als Nebenvermittler erhält Discover Car Hire eine Provision für jede über discovercars.com verkaufte Police. Diese Provision ist ein Prozentsatz der vom Kunden bezahlten Prämie und ist bereits im Gesamtprämienbetrag enthalten.
  • 8.3. Das Register der Nebenversicherungsvermittler sowie weitere Einzelheiten finden Sie ganz einfach hier.
  • 8.4. Discover Car Hire gibt keine persönlichen Empfehlungen bezüglich der Eignung des Versicherungsschutzes ab. Sollten Sie Zweifel haben oder nach Ihrem Kauf eine unserer Fragen verwirrend sein oder Sie sich unsicher sein, wie Sie antworten sollen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Hilfe finden Sie im Discover Cars Help Center.

9. Welche Regionen deckt die Versicherungspolice ab und welche Laufzeitbegrenzungen gibt es?

  • 9.1. Die Vollkaskoversicherung gilt in den Ländern oder Regionen, in denen das Fahren gemäß den Bedingungen Ihres Mietvertrags gestattet ist.
  • 9.2. Die Vollkaskoversicherung beginnt mit der Abholung des Mietfahrzeugs und endet mit der Rückgabe am Ende des Mietvertrags.

10. Ihre Verpflichtungen bei der Nutzung des Mietfahrzeugs

  • 10.1. Sie und alle autorisierten Fahrer müssen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietfahrzeugvertrags während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten.
  • 10.2. Am Mietfahrzeug dürfen ohne vorherige Zustimmung der Mietwagenfirma keine Reparaturarbeiten durchgeführt werden, es sei denn, die Einholung der Zustimmung ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich oder zumutbar.
  • 10.3. Das Mietfahrzeug darf nicht außerhalb der im Mietfahrzeugvertrag definierten Länder oder Regionen verwendet werden.
  • 10.4. Sie müssen vor der Inanspruchnahme gewerblicher Pannendienste eines Drittanbieters die Anweisungen Ihrer Mietwagengesellschaft einholen, soweit dies möglich ist und vernünftigerweise von Ihnen erwartet werden kann. Die Einholung von Anweisungen Ihrer Mietwagengesellschaft kann entfallen, wenn dies aufgrund unmittelbarer Gefahr nicht möglich oder zumutbar ist.
  • 10.5. Bei der Nutzung des Mietfahrzeugs müssen die am Einsatzort geltenden Straßenverkehrsgesetze und -vorschriften beachtet und eingehalten werden.
  • 10.6. Das Mietfahrzeug darf nur von einem autorisierten Fahrer verwendet werden, wie im Mietfahrzeugvertrag gestattet.
  • 10.7. Der Fahrer des Mietfahrzeugs muss über einen gültigen Führerschein verfügen. Außerdem dürfen Sie nicht zulassen, dass das Fahrzeug von einem Fahrer genutzt wird, der keinen gültigen Führerschein besitzt.
  • 10.8. Das Mietfahrzeug darf nicht von Personen gefahren werden, die aufgrund von Alkoholkonsum oder des Konsums von anderen berauschenden Substanzen nicht in der Lage sind, das Fahrzeug sicher zu führen ...

11. Ihre Verpflichtungen im Schadensfall

  • 11.1. Sie müssen uns so schnell wie möglich (spätestens innerhalb von 28 Tagen nach Eintritt des Versicherungsfalls) über jeden Versicherungsfall benachrichtigen, der zu einem Anspruch gegen uns führen kann.
  • 11.2. Sie müssen jeden Schaden am Mietfahrzeug so schnell wie möglich der Staatspolizei melden, wenn Sie dazu durch den Mietfahrzeugvertrag verpflichtet sind.
  • 11.3. Wenn eine Behörde (wie die Polizei oder Staatsanwaltschaft) den Versicherungsfall untersucht, müssen Sie uns davon in Kenntnis setzen und uns so schnell wie möglich über den Fortgang (z. B. Strafbefehl, Bußgeldbescheid) auf dem Laufenden halten, auch wenn Sie den Schaden bereits bei uns gemeldet haben.
  • 11.4. Sie müssen alles Erforderliche tun, um den Versicherungsfall und den Umfang unserer Entschädigungspflicht Ihnen gegenüber zu klären. Insbesondere müssen Sie:
    • 11.4.1. unsere Fragen zu den Umständen des Versicherungsfalls, dem Umfang des Schadens und unserer Zahlungsverpflichtung wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns schriftlich antworten;
    • 11.4.2. die von uns angeforderten Nachweise in dem Umfang vorlegen, soweit dies von Ihnen verlangt werden kann, vorlegen;
    • 11.4.3. unsere notwendigen Anweisungen zur Klärung des Schadens befolgen;
    • 11.4.4. unseren zur Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen Folge leisten;
    • 11.4.5. Verluste oder Schäden so weit wie möglich vermeiden und mindern, wenn ein Versicherungsfall eintritt.
  • Sofern gesetzlich zulässig, können wir rechtliche Schritte einleiten, um von einem Dritten Schadenersatz für einen unter dieser Versicherung gezahlten Anspruch zu erlangen. Jeder zurückerlangte Betrag gehört uns. Sie und alle autorisierten Fahrer sind zur Zusammenarbeit verpflichtet und leisten bei Bedarf angemessene Unterstützung.

12. Wie reiche Ich eine Schadenmeldung ein?

  • 12.1. Im Schadensfall reichen Sie bitte Ihre Unterlagen unverzüglich über die Website von Discover Cars ein. Sobald der Anspruch genehmigt ist, wird Ihnen der Betrag der Versicherungsleistung umgehend ausgezahlt.
  • 12.2. Um einen Anspruch auf Vollkaskoversicherung zu stellen, gehen Sie zur Seite Meine Buchungen auf der Discover Cars Website, wählen Sie den Bereich Vollkaskoversicherung aus und laden Sie alle erforderlichen Dokumente innerhalb von 28 Tagen ab dem Rückgabedatum des Fahrzeugs hoch.
  • 12.3. Sie werden aufgefordert, die folgenden Unterlagen einzureichen:
    • 12.3.1. eine Kopie des bei der Fahrzeugabholung unterzeichneten Mietvertrags (kontaktieren Sie den Anbieter des Mietwagens, falls Sie kein solches Dokument haben);
    • 12.3.2. den Fahrzeugzustandsbericht der Mietwagenfirma sowohl von der Abholung als auch von der Rückgabe;
    • 12.3.3. die Rechnung der Autovermietung mit Gebühren für Schäden oder andere anwendbare Kosten;
    • 12.3.4. eine Quittung oder ein Kontoauszug über die Zahlung dieser Gebühren;
    • 12.3.5. Ihre Bankverbindung, einschließlich:
      • 12.3.5.1. Bankname und -adresse.
      • 12.3.5.2. Kontonummer/IBAN.
      • 12.3.5.3. SWIFT-Code.
      • 12.3.5.4. Alle zusätzlichen Informationen, die für internationale Überweisungen erforderlich sind.
    • 12.3.6. eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls (fügen Sie Fotos oder Videos bei, falls verfügbar);
    • 12.3.7. einen schriftlichen Polizeibericht, falls zutreffend;
    • 12.3.8. alle anderen Informationen oder Dokumente, die Sie für Ihren Anspruch als relevant erachten, oder zusätzliche Dokumente, die vom Schadenssachbearbeiter angefordert wurden.

13. Rechtliche Folgen bei Verletzung Ihrer Pflichten

  • 13.1. Wenn Sie eine Ihrer Verpflichtungen uns gegenüber mit böswilliger Absicht oder grob fahrlässig vor Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, wird der Versicherungsvertrag beendet.
  • 13.2. Wenn Sie eine Ihrer Verpflichtungen vor Eintritt des Versicherungsfalls fahrlässig verletzen, kann der Versicherungsvertrag geändert oder die Versicherungsleistung gekürzt werden.
  • 13.3. Unser Recht zur Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen wurde.
  • 13.4. Verletzen Sie mit böswilliger Absicht oder grob fahrlässig eine Pflicht aus diesem Versicherungsvertrag oder geltendem Recht, sind wir von der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung befreit.
  • 13.5. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung Ihrer Verpflichtungen sind wir berechtigt, die Ihnen zustehende Entschädigung in dem Umfang zu kürzen, in dem Ihr Verschulden zum Eintritt des Versicherungsfalls beigetragen hat.
  • 13.6. Wenn Sie eine Verpflichtung zur Auskunft oder Aufklärung nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, sind wir nur dann vollständig von der Entschädigungsleistung befreit, wenn Sie mit böswilliger Absicht oder grob fahrlässig gehandelt haben. Wenn Sie einfach fahrlässig gehandelt haben, können wir teilweise befreit werden.

14. Zahlung der Versicherungsleistung

  • 14.1. Wir sind verpflichtet, die Versicherungsleistung innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Entscheidung über die Zahlung der Entschädigung zu zahlen. Wir sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt aller Informationen und Dokumente, die zur Bestimmung der Fakten, Umstände, Folgen des Ereignisses und der Höhe der zu zahlenden Entschädigung erforderlich sind, eine Entscheidung zu treffen.
  • 14.2. Falls wir die Entscheidung innerhalb der angegebenen Frist aus objektiven Gründen nicht treffen können, werden wir Sie schriftlich über die Gründe für die Verzögerung informieren.

15. Wann und aus welchem Grund können Sie den Versicherungsvertrag kündigen?

  • 15.1. Wenn Sie den Versicherungsvertrag vor Beginn Ihres Mietfahrzeugvertrags kündigen, erstatten wir Ihnen die bereits gezahlte Versicherungsprämie zurück.

16. Wann und aus welchen Gründen können wir Ihren Versicherungsvertrag kündigen?

  • 16.1. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können wir den Vertrag kündigen.
  • 16.2. Wir können den Vertrag kündigen, wenn Sie durch gewöhnliche Fahrlässigkeit versäumen, genaue und vollständige Informationen zu liefern, die für eine ordnungsgemäße Risikobewertung vor Abschluss des Vollkaskoversicherungsvertrags erforderlich sind, und die von uns vorgeschlagenen Änderungen nicht akzeptieren. Wir sind außerdem berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn wir nachweisen können, dass wir den Vertrag nicht abgeschlossen hätten, wenn wir die von Ihnen verschwiegenen Tatsachen gekannt hätten.

17. Wann muss die Prämie bezahlt werden?

  • 17.1. Sie zahlen eine einmalige Versicherungsprämie, die von der Zahlungskarte abgebucht wird, die Sie für Ihre Buchung verwendet haben.
  • 17.2. Wird die erforderliche Einmalprämie nicht gezahlt, ist der Versicherungsvertrag nicht gültig.

18. Anwendbares Recht

  • 18.1. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen und Gerichten Ihres Heimatlandes innerhalb des EWR und wird entsprechend ausgelegt. Dieses Land hat die ausschließliche Gerichtsbarkeit für alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und uns, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

19. Wirtschafts- und Handelssanktionen

  • 19.1. Ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung werden wir im Rahmen dieser Police weder Ihnen noch einem Versicherten oder einem Dritten Versicherungsschutz gewähren oder Zahlungen, Leistungen oder Vorteile erbringen, wenn dadurch durch Ihre Handlungen oder die Handlungen des Versicherten oder eines Dritten eine Verletzung geltender Vorschriften, Gesetze oder wirtschaftlicher oder kommerzieller Sanktionen entstehen würde.